Sozialrecht


Um Ihnen eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, habe ich mich als Fachanwalt für Sozialrecht auf wenige Bereiche des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts spezialisiert und bearbeite im Sozialrecht ausschließlich Verfahren gegen:

die Arbeitsagentur (z.B. gegen Sperrzeiten und sonstige Sanktionen beim Bezug von ALG I, Nahtlosgewährung etc.)


die Krankenkassen (z.B. Versagung von Leistungen, Nichtzahlung von Krankengeld, Versicherungspflicht etc.)


die Versorgungsämter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft / Schwerbehinderung (inkl. Merkzeichen) ; die Versorgungsämter Essen, Duisburg und Düsseldorf sind meine ständigen Kontrahenten.

die Rentenversicherungs-, und Unfallversicherungsträger (z.B. Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrenten etc.).

Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der sozialrechtlichen Beratung liegt im Schwerbehindertenrecht bei der Durchsetzung eine Grades der Behinderung (GdB)  und des Erwerbsminderungsrentenrechts. Hier berate und vertrete ich Sie gegen das Versorgungsamt und die Rentenversicherungsträger.

Dabei prüfe ich, ob ein ablehnender Bescheid rechtmäßig erfolgt ist oder ob einzelne Leiden unzutreffend bewertet wurden und/ oder bei der Bildung des Gesamt-GdB unberücksichtigt geblieben sind.  Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage stelle ich Ihnen im persönlichen Erstberatungsgespräch dar. 

Im Erwerbsminderungsrecht zeige ich Ihnen auf, auf welche Voraussetzungen es beim Bezug der Erwerbsminderungsrente ankommt. Auch hier begleite ich Sie durch ein Widerspruchsverfahren als auch ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht.