Ordnungswidrigkeitenrecht

Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit unter anderem im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? 

Aber auch zum Beispiel Drängler und Falschparker, können schnell in das Visier der Führerscheinbehörde geraten. 

Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden, um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Unsere Tätigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht

 

  • Geldbußen
  • Fahrverbote
  • Verwarnung
  • Entzug der Fahrerlaubnis, MPU etc.